INHALT: Copy-Fuchs Fahrner Büro-Discount GmbH Spitalwaldstr. 12 91126 Schwabach www.feuerwerkshop-schwabach.de Alternativer Bestellzettel ausdrucken: *HIER KLICKEN* Vorbestellungen sind jederzeit möglich (max. bis 30.12.15) Fax 09122/75862 Fax 09122/61885 E-Mail fahrner@buero-discount.de -Über diesen Blätterkatalog gelangen Sie zum Bestell-Abschluß in unserem Onlineshop "All-Discountshop.de" - Alternativ können Sie auch über unserem Bestellzettel bestellen(.PDF) Dieses Formular können Sie Faxen oder anderweitig versenden. - Selbstverständlich können Sie auch einfach anrufen und uns Ihre Bestellung durchgeben. Bei allen Vorbestellungen gilt: Bestellungen ohne Anzahlung/Vorkasse/Paypal werden am 30.12.15, 12 Uhr wieder zum Verkauf freigegeben. Bezahlte oder angezahlte Ware bleibt dauerhaft reserviert. Feuerwerksartikel sind zur nur zur Abholung! Privatpersonen können Ihre Waren zu den gesetzl. vorgeschriebenen Verkaufstagen für Feuerwerk bei uns abholen (29.12.15 - 31.12.15). Gewerbetreibende/Wiederverkäufer können Ihre Waren, nach Terminabsprache, vorher abholen. Jeder Vorbesteller bis 26.12.14 erhält zusätzlich eine Gratis-Batterie! Auch in diesem Jahr haben wir für Sie wieder einen Ausstellungsraum für Feuerwerk-Artikel in der Spitalwaldstr. 12, 91126 Schwabach, eingerichtet- Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Öffnungszeiten: Mo Fr: 8:30 - 18:00 Uhr, Sa 9:00 - 13:00 Uhr Sonderöffnungszeiten an den gesetzlichen Feuerwerk-Verkaufstagen: Dienstag 29.12.14 8:30 - 19:00 Uhr Mittwoch 30.12.14 8:30 - 19:00 Uhr Donnerstag 31.12.14 8:30 - 14:00 Uhr Vorschriften für den Endverbraucher Nur pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres von Personen unter 18 Jahren verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und verwendet werden. Ferner dürfen diese Gegenstände in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht überlassen werden es sei denn dass er eine Ausnahmegenehmigung besitzt. Diese Ausnahmegenehmigung kann bei Familienfeiern, Vereinsfeste oder Firmenveranstaltungen (§ 24(1) 1.SprengV) von der zuständigen Behörde erteilt werden. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag so endet das Verbot mit Ablauf des 27. Dezember. Die Verwendung (abbrennen) ist auf den 31. Dezember bis 1. Januar beschränkt . Jeder Feuerwerksartikel hat eine aufgedruckte Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung u. -prüfung in Berlin, kurz BAM. Dies ist ein Muss! Seien Sie misstrauisch bei ungewöhnlich billigen Angeboten vom "fliegenden Händler"! Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzerklärung finden Sie ebenfalls unter http://www.all-discountshop.de unter "Informationen"